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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05 (https://dejure.org/2008,24509)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.12.2008 - 12 A 4705/05 (https://dejure.org/2008,24509)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Dezember 2008 - 12 A 4705/05 (https://dejure.org/2008,24509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit eines in der ehemaligen UdSSR bzw. in der Kasachischen SSR geborenen Staatsangehörigen; Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises durch einen Weißrussen; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mit dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2007 - 12 A 2053/05

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gem. § 25 Abs. 1 Reichs- und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05
    Diese Anforderung wird auch dadurch belegt, dass der Senat in seinem durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, a.a.O., aufgehobenen Beschluss vom 8. Juni 2007 - 12 A 2053/05 -, Juris, in Bezug auf die damalige Klägerin zu 1. wegen ihrer Kenntnis des Schicksals ihrer Großeltern väterlicherseits während des Zweiten Weltkriegs (1943 Einreise aus Weißrussland nach Deutschland/Litzmannstadt, Einbürgerung [Deutsche Papiere/Dokumente], Weiterreise nach Österreich, Geburt des Vaters am 1944 in Österreich, Repatriierung in die Sowjetunion) hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Möglichkeit des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit bejaht hat.

    - 12 A 2053/05 -, a.a.O., S. 21 des Beschlussabdrucks: "Weder die Klägerin zu 1. noch ihr Vater haben in Abrede gestellt, dass ihr das Schicksal ihrer Großeltern väterlicherseits während des Zweiten Weltkriegs (1943 Einreise aus Weißrussland nach Deutschland/Litzmannstadt, Einbürgerung [Deutsche Papiere / Dokumente], Weiterreise nach Österreich, Geburt des Vaters am.

    - 12 A 2053/05 -, a.a.O., S. 18 des Beschlussabdrucks, Nachforschungsobliegenheit, vgl. demgegenüber zur Beachtlichkeit der Nachforschungsobliegenheit im Falle konkreter Anhaltspunkte, die die Möglichkeit der deutschen Staatsangehörigkeit begründen, im Rahmen des zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, NVwZ-RR 2007, 2003, - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, beide in Juris, nicht gefordert; sie bleibt damit ebenso ohne jede rechtliche Relevanz wie eine vom Senat ebenfalls angesprochene hypothetische Willensbetätigung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2007.

    - 12 A 2053/05 -, a.a.O., S. 18 des Beschlussabdrucks:.

    - 12 A 2053/05 -, a.a.O., S.20/21: "Selbst wenn man davon ausginge, dass im Rahmen des § 25 Abs. 1 RuStAG positive Kenntnis vom Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich ist, wäre im vorliegenden Fall mit dem Erwerb der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation seitens der Klägerin zu 1. der Verlust ihrer deutschen Staatsangehörigkeit eingetreten.

    Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich des Bezugspunktes der positiven Kenntnis oder des "Kennen müssens" nicht differenziert zwischen der Kenntnis von Tatsachen und der Rechtskenntnis, obwohl der Senat in seinem Beschluss vom 8. Juni 2007 - 12 A 2053/05 -, a.a.O., auf Seite 18 des Beschlussabdrucks auf einen diesbezüglichen Klärungsbedarf ausdrücklich hingewiesen hat.

    - 12 A 2053/05 -, a.a.O., S. 18 des Beschlussabdrucks.

  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 28.07

    Antragserwerb; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch beantragten Erwerb

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05
    Des weiteren tragen die Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, NJW 2008, 2729, vor, dem Kläger zu 1. sei im Zeitraum 2001/2002 eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekannt gewesen.

    - 5 C 28.07 -, NJW 2008, 2729.

    Diese Anforderung wird auch dadurch belegt, dass der Senat in seinem durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, a.a.O., aufgehobenen Beschluss vom 8. Juni 2007 - 12 A 2053/05 -, Juris, in Bezug auf die damalige Klägerin zu 1. wegen ihrer Kenntnis des Schicksals ihrer Großeltern väterlicherseits während des Zweiten Weltkriegs (1943 Einreise aus Weißrussland nach Deutschland/Litzmannstadt, Einbürgerung [Deutsche Papiere/Dokumente], Weiterreise nach Österreich, Geburt des Vaters am 1944 in Österreich, Repatriierung in die Sowjetunion) hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Möglichkeit des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit bejaht hat.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, a.a.O., S. 11, 2. Absatz des Urteilsabdrucks:.

    - 5 C 28.07 -, a.a.O., S. 12 des Urteilsabdrucks, vermag der Senat nicht nachzuvollziehen.

    Die Revision wird zugelassen, weil sie die einzelfallunabhängige Fortentwicklung der mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 10. April 2008 - 5 C 28.07 -, NJW 2008, 2729, begonnenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den im Rahmen des § 25 Abs. 1 RuStAG/StAG maßgebenden subjektiven Tatbestandsmerkmalen (Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bekannt oder hätte bekannt sein müssen) ermöglicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2007 - 12 A 5053/05

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eheliche Geburt von dem in den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 12 A 5053/05 -.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 12 A 5053/05 -.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 12 A 5053/05 -, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 12 A 4704/05 -.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 12 A 5053/05 -, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 12 A 4704/05 - GK-StAR, Loseblattausgabe Stand: April 2007, § 25 Rn. 29: "Unerheblich ist, in welcher Form die ausländische Staatsangehörigkeit erworben wird.

  • BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 18.06

    Nacherklärungsfrist; Deutsche Volksliste der Ukraine; Vermutung deutscher

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05
    - 12 A 2053/05 -, a.a.O., S. 18 des Beschlussabdrucks, Nachforschungsobliegenheit, vgl. demgegenüber zur Beachtlichkeit der Nachforschungsobliegenheit im Falle konkreter Anhaltspunkte, die die Möglichkeit der deutschen Staatsangehörigkeit begründen, im Rahmen des zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, NVwZ-RR 2007, 2003, - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, beide in Juris, nicht gefordert; sie bleibt damit ebenso ohne jede rechtliche Relevanz wie eine vom Senat ebenfalls angesprochene hypothetische Willensbetätigung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2007.

    - anders als im Rahmen des Erklärungserwerbs nach dem zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, a.a.O., - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, a.a.O. - jede Unkenntnis der (deutschen) Rechtslage zugunsten des Betroffenen aus.

  • BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 14.06

    Anspruch einer russischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Urkunde über den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05
    - 12 A 2053/05 -, a.a.O., S. 18 des Beschlussabdrucks, Nachforschungsobliegenheit, vgl. demgegenüber zur Beachtlichkeit der Nachforschungsobliegenheit im Falle konkreter Anhaltspunkte, die die Möglichkeit der deutschen Staatsangehörigkeit begründen, im Rahmen des zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, NVwZ-RR 2007, 2003, - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, beide in Juris, nicht gefordert; sie bleibt damit ebenso ohne jede rechtliche Relevanz wie eine vom Senat ebenfalls angesprochene hypothetische Willensbetätigung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2007.

    - anders als im Rahmen des Erklärungserwerbs nach dem zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, a.a.O., - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, a.a.O. - jede Unkenntnis der (deutschen) Rechtslage zugunsten des Betroffenen aus.

  • BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 16.06

    Abstellen auf den Zeitpunkt des Kennenmüssens der deutschen Staatsangehörigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05
    - 12 A 2053/05 -, a.a.O., S. 18 des Beschlussabdrucks, Nachforschungsobliegenheit, vgl. demgegenüber zur Beachtlichkeit der Nachforschungsobliegenheit im Falle konkreter Anhaltspunkte, die die Möglichkeit der deutschen Staatsangehörigkeit begründen, im Rahmen des zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, NVwZ-RR 2007, 2003, - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, beide in Juris, nicht gefordert; sie bleibt damit ebenso ohne jede rechtliche Relevanz wie eine vom Senat ebenfalls angesprochene hypothetische Willensbetätigung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2007.

    - anders als im Rahmen des Erklärungserwerbs nach dem zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, a.a.O., - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, a.a.O. - jede Unkenntnis der (deutschen) Rechtslage zugunsten des Betroffenen aus.

  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92

    palästinensische Mandatszugehörigkeit - 'Drei-Elemente-Lehre'

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05
    vgl. zu dieser Anforderung: BVerwG, Urteil vom 28. September 1993 - 1 C 25.92 -, BVerwGE 94, 185 ff.

    vgl. zu diesen Kriterien: BVerwG, Urteil vom 28. September 1993 - 1 C 25.92 -, a.a.O.

  • BVerwG, 12.08.2008 - 2 A 8.07

    Ersattungsanspruch gegen den Beamten wegen behobener Schäden am Dienstfahrzeug;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05
    vgl. zur groben Fahrlässigkeit etwa BVerwG, Urteil vom 12. August 2008 - 2 A 8.07 -, m.w.N., Juris; Ziekow, VwVfG, 2006, § 48 Rn. 33 m.w.N.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2003 - 13 S 1181/01

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamts für Staatsangehörigkeitsausweise;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05
    Soweit die Prozessbevollmächtigen der Kläger auf das Urteil des VGH Baden- Württemberg vom 5. Juni 2003 - 13 S 1181/01 - und den in diesem Verfahren ergangenen Beweisbeschluss vom 21. März 2002 hingewiesen haben, führt dies nicht weiter.
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 20/84

    NS-Zeit - Verfolgte Personen - Neue Staatsangehörigkeit - Verlust derdeutschen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05
    - 12 RK 20/84 -, VersR 1985, 1065 f.: wenn nicht anzunehmen ist, dass auch bei Kenntnis der deutschen Staatsangehörigkeit die fremde erworben worden wäre;.
  • BVerwG, 29.04.2010 - 5 C 5.09

    Antragserwerb; Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Feststellung der

    - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 19.12.2008 - AZ: OVG 12 A 4705/05.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2009 - 12 A 2175/08
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2009 - 5 B 10.09 -, Juris; BSG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 14/93 -, BSGE 74, 20 ff.; zu § 48 VwVfG: OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 2008 - 12 A 4705/05 -, Juris.
  • VG Köln, 26.02.2014 - 10 K 7373/12

    Staatsangehörigkeitsausweis, deutsche Staatsangehörigkeit, ausländische

    Wie sich Willensmängel bei der Abgabe des Antrags auf Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit auf den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit auswirken, ist noch nicht abschließend geklärt, vgl. insoweit etwa BVerwG, Urt. vom 1. Juni 1965 - I C 112.62 - juris Rdnr. 15; Urt. vom 21. Mai 1985 - 1 C 12/84 - juris Rdnr. 35; OVG NRW, Urt. vom 19. Dezember 2008 - 12 A 4705/05 - juris Rdnr. 91.
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